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Rechtsgebiete


Unser erfahrenes Team berät Sie sowohl in speziellen Rechtsgebieten als auch gebietsübergreifend. Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen.

 

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Agrar-/Landwirtschaftsrecht


Das Agrarrecht umfasst ein weites Spektrum an Vorschriften, welche die Landwirtschaft betreffen.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Landpachtrecht
  • Agrarförderrecht (Cross Compliance-Verpflichtungen, Betriebsprämien)
  • Natur- und Pflanzenschutzrecht
  • Tierschutz-, -zucht- und -seuchenrecht
  • Düngemittel-, Saatgutverkehrs- und Sortenschutzrecht
  • Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
  • Produkt- und Umwelthaftungsrecht
  • Altenteilsrecht
  • Jagd- und Jagdpachtrecht
  • Landwirtschaftsspezifisches Schuldrecht (z.B. Bewirtschaftungsverträge, Anbau- und Lieferverträge, Kauf- und Leasingverträge über landwirtschaftliche Maschinen und Produktionsmittel)
  • Verfahren vor Schiedsgerichten der Kartoffelwirtschaft nach RUCIP oder Berliner Vereinbarungen
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Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Bereiche zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit, insbesondere von Arbeitsverhältnissen. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Somit können wir uns auch in die Perspektiven und taktischen Überlegungen der jeweiligen Gegenseite hineinversetzen und zu Ihren Gunsten nutzen.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsverträge erstellen und überprüfen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigungsschutz, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Auszubildenden,  der Schwangeren und Mütter, Eltern in Elternzeit und der Schwerbehinderten
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge erstellen und überprüfen
  • Abmahnungen erstellen, überprüfen und abwehren
  • Zeugnisse erstellen und überprüfen
  • Lohn- und Gehaltsansprüche abwehren oder durchsetzen
  • Urlaubsansprüche, Urlaubsentgeltansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche
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Bau- und Architektenrecht


Das Bau- und Architektenrecht umfasst das Bauvertragsrecht, das Recht der Architekten und Ingenieure, das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, die Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. Dabei sind wir Ansprechpartner für alle, die an einem Bauprojekt beteiligt sind und rechtliche Unterstützung benötigen. Wir beraten Sie als Bauherr, aber auch als Bauträger oder ausführender Handwerker in allen Fragen des privaten Baurechts. So kennen wir „beide Seiten“ und können Sie so erfolgreich vertreten und ergebnisorientiert auf Argumente der Gegenseite eingehen.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Überprüfung, Erstellung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Bauverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Baumängeln, Mängelrechten, mangelhafte Bauüberwachung und Mängel des Architektenwerks
  • Einleitung eines selbstständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei Baumängeln
  • Beratung und Vertretung bei Mängelbeseitigungs- und Vorschussansprüchen, Vertragsstrafen sowie Abwehr derselben
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich Schadensersatzansprüchen sowie Minderungs- und Zurückbehaltungsrechten
  • Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen
  • Beratung und Vertretung zur Abwehr von Nachbesserungsverlangen und/ oder Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber beauftragten Subunternehmern
  • Durchsetzung von (restlichen) Werklohnansprüchen inklusive Forderungsmanagement
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Forderungseinzug / Inkasso


Wir ziehen für Sie Geldforderungen aus fälligen und offenen Rechnungen ein. Hierdurch können Sie sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, Zahlungsausfälle verhindern und Ihre Liquidität wahren.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • vorgerichtliche Zahlungsaufforderung
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • gerichtliches Klageverfahren
  • Teilzahlungs- / Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Bonitätsauskünfte und Adressermittlung
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Grundstücks- und Immobilienrecht


Das Grundstücks- und Immobilienrecht betrifft alle Fragen rund um den Immobilien- und Grundstückskauf. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist in der Regel gerade für Privatpersonen kein Alltagsgeschäft. Deshalb sollten ein Immobilienkauf, aber auch ein Immobilienverkauf nicht nur wohl überlegt, sondern bestenfalls auch von Beginn an anwaltlich begleitet sein.

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema „Grundstücks- und Immobilienrecht“. Ob Haus, Gewerbe- oder Baugrundstücke oder Eigentumswohnung - wir stehen Ihnen beratend und prüfend zur Seite, unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Überprüfung und Erstellung von Immobilienkaufverträgen
  • Vertragsverhandlungen
  • Überprüfung, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsstörungen (Nichterfüllung, Gewährleistung, Schadensersatz, Minderung etc.)
  • Überprüfung von Maklerverträgen und Provisionsansprüchen
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Immobilienkaufverträgen
  • Überprüfung von Bauträger- und Architektenverträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Erbbaurechtsverträgen
  • Beratung hinsichtlich Nießbrauchsrechten, Wohnungsrechten, Wegerechten, etc.
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst das Recht der Wohnraummietverhältnisse, Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht, Grundzüge des Immobilienrechts, die Miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht sowie die miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohnraum wie auch von Gewerbeobjekten. Dabei erhalten Sie Unterstützung in u.a. folgenden Angelegenheiten:

  • Überprüfung und Erstellung von Wohnraummietverträgen, gewerblichen Miet- und Pachtverträgen sowie Nachtrags- und Aufhebungsvereinbarungen
  • Überprüfung von Schriftformverstößen
  • Überprüfung der Wirksamkeit und Abwehr einer Kündigung
  • Überprüfung von Kündigungsfristen
  • Beratung und Erstellung von Kündigungen wegen Zahlungsverzugs, Eigenbedarfs, Vertragspflichtverstößen, etc.
  • Erstellung und Prüfung von Mieterhöhungsverlangen (Index- und Staffelmiete)
  • Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen
  • Durchsetzung des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution, Rückbau von Einbauten, Betriebspflichten, Konkurrenzschutz, Untervermietung etc.
  • Vertretung vor Gericht (zum Beispiel bei Zahlungs- und Räumungsklagen)
  • Durchführung des Zwangsräumungsverfahren

Wir unterstützen Sie außerdem u.a. in folgenden Angelegenheiten des WEG-Rechts:

  • Beratung zur Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum
  • Prüfung der Gemeinschaftsordnung vor Kauf einer Eigentumswohnung
  • Beratung zu Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
  • Vorbereitung von Beschlüsse WEG-Gemeinschaft
  • Anfechtung von Beschlüssen der WEG vor Gericht
  • Vorgehen gegen Störungen in der Eigentümergemeinschaft
  • Unterstützung in Konflikten wegen baulicher Veränderungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Mängeln am Gemeinschaftseigentum
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Produkt- und Umwelthaftungsrecht


Produkthaftung bezeichnet die Verantwortlichkeit von Herstellern für solche Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit ihrer Erzeugnisse an anderen Rechtsgütern Dritter entstanden sind. Es geht dabei nicht um die Behebung von Mängeln an den Erzeugnissen selbst, sondern vielmehr um eine außervertragliche Haftung des Produktherstellers gegenüber jedermann, der das fehlerhafte Produkt gebraucht und dabei einen Schaden erleidet. Vertragsbeziehungen zwischen Hersteller und Geschädigtem brauchen insofern für eine Produkthaftung nicht zu bestehen.

Umwelthaftung bedeutet das zivilrechtliche Einstehenmüssen des Einzelnen für solche Schäden, die durch Beeinträchtigungen der Umwelt - also durch Belastungen der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden mit Schadstoffen - entstanden sind. Dabei geht es zum einen um individuelle Schäden, die einer anderen Person über diese belasteten Umweltmedien entstanden sind. Zum anderen besteht aber auch eine gesetzliche Haftung von Betrieben für rein ökologische Schäden an Gewässern, Böden oder geschützten Arten und Lebensräumen, ohne dass diese im Eigentum eines Dritten stehen.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Verschuldensunabhängige Produkthaftung aufgrund des ProdHaftG
  • Verschuldensabhängige, deliktsrechtliche Produkt- und Umwelthaftung nach den Vorschriften des BGB
  • Verschuldensunabhängige Anlagenhaftung aufgrund des UmweltHG bei Umwelteinwirkungen
  • Haftung für ökologische Schäden gemäß USchadG
  • Haftung für Gewässerschäden nach dem WHG
  • Aufopferungshaftung gem. § 906 BGB sowie § 14 BImSchG“
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Verkehrsrecht


Das Verkehrsrecht betrifft jeden Verkehrsteilnehmer, insbesondere Führer von Kraftfahrzeugen, Fahrradfahrer oder Fußgänger. Wir beraten und vertreten Sie bei der Unfallregulierung, im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Verkehrsunfallregulierung, insbesondere Sachschaden und Schmerzensgeld
  • Ansprüche aus Kraftfahrzeugkaufverträgen (insbesondere Mängel  / Gewährleistung), Leasing und Reparatur von Kraftfahrzeugen
  • Versicherungsrecht (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Teilkasko- / Vollkaskoversicherung)
  • Bußgeldsachen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht
  • Fahrerlaubnisrecht / Führerscheinsachen
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Versicherungsrecht


Das Privatversicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, vor allem im Schadens- bzw. Leistungsfall.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Sachversicherungsrecht (z.B. Kraftfahrzeug-, Gebäude-, Feuer-, Hausrat-, Inhalts- und Bauwesenversicherung)
  • Personenversicherungsrecht (z.B. Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht (Privathaftpflicht-, Betriebshaftpflicht-, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung)
  • Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht
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Vertragsrecht


Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit dem Zustandekommen, den Rechtsfolgen und der Beendigung von Verträgen.

Aufgrund der Komplexität der auszuhandelnden vertraglichen Regelungen ist eine frühestmöglich anwaltliche Beratung, insbesondere bei bedeutsamen Sachverhalten und bei unklarer Rechtslage, empfehlenswert.

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allen Fragen des Vertragsrechts, erstellen Verträge unter Berücksichtigung aller rechtlichen Anforderungen und überprüfen bestehende Verträge auf inhaltliche und rechtliche Richtigkeit. Außerdem vertreten wir Sie in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und vor Gericht.

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des allgemeinen und speziellen Vertragsrechts; u.a. in folgenden Bereichen:

  • Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und Annahme
  • Wirksamkeit von Willenserklärungen, Vollmachten, etc.
  • Überprüfung und Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Wirksamkeit von Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Widerrufsbelehrungen
  • Überprüfung und Erstellung von Darlehensverträgen, Dienstleistungsverträgen, Mietverträgen, Kaufverträgen, Pachtverträgen und Werkverträgen, etc.
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Zivilrecht


Unter das allgemeine Zivilrecht fallen die Verträge des alltäglichen Lebens, wie der Kauf von Möbeln, Küchen oder Waschmaschinen, Verträge mit Telefon- und Internetanbietern, Strom- und Gasanbietern, Kultur- und Sportveranstaltungen und vieles mehr.

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des allgemeinen und speziellen Vertragsrechts; u.a. in folgenden Bereichen:

  • Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und Annahme
  • Wirksamkeit von Willenserklärungen, Vollmachten, etc.
  • Überprüfung und Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Wirksamkeit von Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Widerrufsbelehrungen
  • Überprüfung und Erstellung von Darlehensverträgen, Dienstleistungsverträgen, Mietverträgen, Kaufverträgen, Pachtverträgen und Werkverträgen, etc.
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Zwangsvollstreckung


Wir setzen Ihre Forderungen, die durch einen Vollstreckungstitel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) gesichert sind, im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch. Wir beauftragen für Sie die zuständigen Gerichtsvollzieher und beantragen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, damit Sie an Ihr verdientes Entgelt kommen.

Wir unterstützen Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Forderungspfändung, insbesondere Lohnpfändung, Gehaltspfändung und Kontopfändung
  • Pfändung von beweglichen Sachen (Sachpfändung)
  • Herausgabe von beweglichen Sachen
  • Vollstreckung von Willenserklärungen, Dulden oder Unterlassen
  • Eintragung von Sicherungshypotheken
  • Zwangsversteigerung von Grundstücken

Bürozeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.30 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr

Adresse

Dr. Flachsbarth Kamper Hormann
Rechtsanwälte PartG mbB
Große Straße 30
27239 Twistringen

04243 - 602490
04243 - 6024912
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